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Honorar
Aufwendungen zur Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten werden entsprechend dem
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (Honorargruppe 8) vergütet.
Bei privaten Untersuchungs-, Beratungs- oder Begutachtungsaufträgen werden
Aufwand, Kosten, Termine und sonstige Modalitäten individuell abgestimmt, z.B. auch, ob eine
Vergütung nach Aufwand oder eine Kostenpauschale vorgesehen werden sollen.
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