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Honorar
Aufwendungen zur Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten werden entsprechend dem
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (Honorargruppe 8) vergütet.
Private Auftraggeber bitte ich, sich bei geplanten Untersuchungs-, Beratungs- oder Begutachtungsaufträgen
vor der Beauftragung mit mir in Verbindung zu setzen, um Aufwand, Kosten, Termine und
sonstige Modalitäten individuell abzustimmen, und z.B. auch zu entscheiden, ob eine
Vergütung nach Aufwand oder eine Kostenpauschale vorgesehen werden sollen.
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